EHS
Photovoltaik - was macht sie attraktiv?
Durch die Verabschiedung des "Erneuerbaren Energien Gesetz" (EEG) vom April 2000 bildet diese Norm die aktuelle wirtschaftliche Grundlage für den Auf- und Ausbau der erneuerbaren Energien. Unternehmen und Privatleute sind jetzt in der Lage, moderne Eigenstromerzeugungsanlagen rentabel zu betreiben.
Photovoltaik-Anlagen wandeln mit Solarzellen die Energie der Sonne in elektrischen Strom um. Dieser kann direkt genutzt, in das öffentliche Stromnetz eingespeist oder in Batterien gespeichert werden.
Der Aufbau einer Photovoltaik-Anlage
Aufbau Photovoltaik Über das Erneuerbaren Energien Gesetz, welches die Einspeisevergütung (siehe Tabelle) mit einer Laufzeit von 20 Jahren regelt, ergibt sich für den privaten und den gewerblichen Betreiber eine interessante Investitionsmöglichkeit. Weiter unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage mit zinsgünstigen Fimanzierungsprogrammen:
- bei gebäudegebundenen Photovoltaikanlagen (Dachanlagen) bis 30 KWp erhalten Sie 51,80 Cent pro KWh
- bei gebäudegebundenen Photovoltaikanlagen (Dachanlagen) über 30 KWp erhalten Sie 49,28 Cent pro KWh
- bei anderen gebäudegebundenen Photovoltaikanlagen (z. B. Fassadenanlagen) bis 30 KWh erhalten Sie 56,32 Cent pro KWh
- bei anderen gebäudegebundenen Photovoltaikanlagen (z. B. Fassadenanlagen) über 30 KWh erhalten Sie 54,15 Cent pro KWh
- bei ebenerdigen Solarstromanlagen 41,24 Cent pro KWh
| Jahr | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Cent pro KWh | 50,6 | 48,1 | 45,7 | 57,4 | 54,5 | 51,8 | 49,21 | 46,7 | 44,4 | 42,1 |
Anmerkung: Die 20-jährige Vergütung richtet sich, gemäß Tabelle, nach dem jeweiligen Installationsjahr der Anlage. Diesen Vergütungssatz erhalten Sie fest über eine Laufzeit von 20 Jahren.
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