Der energieeffiziente Wechsel
Die EuP-Richtlinie 2005/32/EG (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte fest.
Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, bei der für viele Produktgruppen Anforderungen in Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Diese Produktgruppen erstrecken sich von Bürogeräten, Haushaltsgeräten über Unterhaltungselektronik bis hin zur Beleuchtung. Als Umsetzungsmaßnahme dieser EuP-Richtlinie ist bei uns in Deutschland seit März 2009 die europäische Ökodesign-Verordnung Nr. 245/2009 gültig. Sie enthält u. a. Energieeffizienz-Anforderungen an die Beleuchtung. Der erste Teil (Domestic) für nichteffiziente Produkte zur Haushaltsbeleuchtung, das so genannte „Glühlampenverbot“, ist gültig seit dem 01.09.2009.
Der zweite Teil (tertiärer Bereich), betrifft nichteffiziente Produkte für die Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung und muss ab 13.04.2010 stufenweise umgesetzt werden. Für dieses Jahr sind folgende Details verbindlich:
- Verbot von Halophosphat-Leuchtstofflampen (die derzeit einfachsten und billigsten Leuchtstofflampentypen)
- Verbot von einigen Kompaktleuchtstofflampen an VVG
- Einführung eines Energielables für Leuchtstofflampen-Vorschaltgeräte
- Vorgabe von neuen Mindesteffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte
Am gravierendsten für Sie als Anwender wird sicherlich das ab 13.04.2010 geltende Verbot für die Standardlampe wie “Universal Weiß“ sein. Leuchtstofflampen T5 (16 mm) und T8 (26 mm) müssen mindestens eine Farbwiedergabe von Ra > 80 aufweisen und Lichtausbeuten von gleichen bzw. größeren Werten gemäß nachfolgender Tabelle haben. Damit sind nur noch Leuchtstofflampen mit Dreibanden- und Mehrbandenleuchtstoffen mit guter Farbwiedergabe zugelassen. Für T12 (38 mm) Leuchtstofflampen gibt es noch keine Einschränkungen.
Mindestlichtausbeuten in lm/W für in Zukunft noch zugelassene Leuchtstofflampen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Sonepar Deutschland Technical Support
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