Notbeleuchtung – unerlässlich in der Lichtplanung

„Notbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird.“ (DIN EN 1838)

Bei Stromausfall, und damit Ausfall der Beleuchtung, ist die Orientierung häufig stark erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Daher ist es in Deutschland Pflicht, ein komplett vom Netz unabhängiges, zweites Beleuchtungssystem mit eigener Stromversorgung zu installieren. Notbeleuchtung ist ein häufig unterschätzter aber unerlässlicher Gesichtspunkt einer Lichtplanung. Sie ist notwendig, um Menschen ein gefahrloses Verlassen von Räumen zu ermöglichen, beziehungsweise potentiell gefährliche Arbeitsabläufe sicher beenden zu können. Ein umfangreiches Normenwerk regelt Planung, Ausführung, Errichtung und Betrieb dieser Anlagen.

Beispiele für relevante Normen und Vorschriften sind:

Bei der Notbeleuchtung unterscheiden wir nach DIN EN 1838, die Ersatzbeleuchtung, um wirtschaftlich oder technisch wichtige Arbeiten weiterführen zu können, und die Sicherheitsbeleuchtung zum sicheren Verlassen eines Gebäudes.

Sicherheitsbeleuchtung wird unterschieden in:

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(Foto: RZB Bamberg)
Die verschiedenen Arten der Sicherheitsbeleuchtung unterscheiden sich durch die vorgegebene Beleuchtungsstärke der zu beleuchtenden Fläche, die Betriebsdauer und die Umschaltzeit in der die Sicherheitsbeleuchtung wirksam sein muss.

Sicherheitsleuchten gibt es mit eigener Energiequelle (Einzelbatterie) oder, ohne eigene Energiequelle, zum Anschluss an eine zentrale Notstromversorgung.
In vielen Anwendungsfällen wird aber auch eine in die Normalbeleuctung integrierte Notbeleuchtung verlangt. Dieses Notlichtelement - Umschalteinrichtung - und eine eventuell benötigte Batterie/Accu werden zusätzich zum normalen Vorschaltgerät in die Leuchte eingebaut.

Bei Netzausfall wird dann diese Leuchte über die Batterie mit reduzierter Leistung betrieben. Zum Aufladen der Batterie und zum Einschalten des Notlichtes muß zusätzlich zur Schaltphase eine Dauerphase an der Leuchte angeschlossen werden.

Sicherheitsleuchten gibt es in den Ausführungen für:

Rettungswegbeleuchtung sorgt für ausreichende Beleuchtungsstärke zum Verlassen eines Gebäudes über die Rettungswege.
Rettungswegzeichen kennzeichnen den Rettungsweg und die Notausgänge in einem Gebäude (EN 1838).

Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung ist die regelmäßige Instandhaltung, Überwachung und Prüfung der Einrichtungen. Dies wird u.a. in den Normen DIN VDE 0108-100 und VDE 0100Teil 718 geregelt. Diese Prüfungen der Anlagen für Sicherheitsbeleuchtung – bei Einzelbatterieleuchten muss dies wöchentlich erfolgen – sowie die Führung eines Prüfbuches werden durch den Einsatz automatischer Prüfungseinrichtungen wesentlich vereinfacht. Gemeinsam
mit dem Einsatz modernster lichtstromüberwachter LED-Technologie kann man hierdurch den Wartungsaufwand minimieren und bares Geld sparen.

Trotz ihrer hohen Bedeutung für das menschliche Leben nimmt die Sicherheitsbeleuchtung nach wie vor in vielen Gebäuden den Stellenwert eines „notwendigen Übels“ ein. Dennoch kann bei guter Planungsarbeit eine ästhetisch und technisch ansprechende Lösung entstehen, die alle Belange der Sicherheit und Kosten berücksichtigt.

Nutzen Sie die Fachkompetenz unserer Lichtberater zu Ihrer Unterstützung bei der Planung.


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