Marktanreizprogramm: Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Zum 01. Januar 2008 ist die neue Richtlinie in Kraft getreten.
Die bereits Anfang Dezember 2007 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ist im Bundesanzeiger erschienen und damit rechtskräftig.
Es werden ab Januar auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und Heizung bei der Modernisierung wie auch beim Neubau mit einem Zuschuss gefördert.
Die Förderung von thermischen Solaranlagen und Biomasseheizkesseln bleibt weiterhin bestehen.
Neues Bonussystem
Neu aufgenommen in die Förderung ist ein Bonussystem, das zu deutlich höheren Förderbeträgen führen kann. Wer erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Die Antragsstellung erfolgt bei allen Maßnahmen, mit Ausnahmen der Innovationsförderung bei Solaranlagen, innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Dadurch sind Anlagen, die im zweiten Halbjahr 2007 eingebaut wurden, förderfähig.
Wärmepumpen werden wieder gefördert
Wärmepumpe
Das Marktanreizpogramm berücksichtigt auch wieder elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der beheizten Fläche:
- Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau 10 Euro/m² (maximal 2000 Euro). Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
- Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau 5 Euro/m² (maximal 850 Euro). Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
- Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Bestand 20 Euro/m² (maximal 3000 Euro). Bei mehr als zwei Wohneinheiten 15% der nachgewiesenen Nettoinvestition
- Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand 10 Euro/m² (maximal 1500 Euro). Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes!
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:
- Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650.
- Vorliegen einer Fachunternehmererklärung mit folgenden 3 Punkten:
Punkt 1: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
Punkt 2: Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
Punkt 3: Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Anträge können seit dem 01.01.2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
nach oben


